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IFR IPO World Championship 2011

 

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IFR rottweilers
IFR-Weltmeisterschaft in IPO 2012.03.03


Das IFR-Land, welches von der Delegierten-Versammlung oder dem Vorstand der IFR den Zuschlag erhalten hat, die IFR-Meisterschaft auszurichten, verpflichtet sich nachfolgende Bestimmungen einzuhalten: 

1. Prüfungs-Bestimmungen 

Die Prüfung wird entsprechend der FCI IPO-Bestimmungen, wie sie am Tage der Prüfung in Kraft sind, in allen drei Kategorien (A (Fährte), B (Unterordnung), C (Schutzdienst) durchgeführt.
Obwohl es dem Ausrichter freigestellt ist, zur Prüfung weitere Teilnehmer in den IPO-Klassen I und II zuzulassen, wird die Meisterschaft selbst nur in der IPO-Klasse III ausgetragen.
Es ist wünschenswert, die Veranstaltung mit Rottweilern, die in anderen Hundesport-Disziplinen arbeiten, z.B. Rettungshunde, Agility usw., mit Demonstrationen oder gar Wettbewerben zu bereichern.

2. Einladungen an Teilnehmer 

Der Ausrichter wird früh genug Einladungen, spätestens jedoch 6 Monate vor der Veranstaltung, an alle Mitgliedsländer der IFR versenden. Aus diesem Grund wird die Sekretärin der IFR dem Ausrichter eine Liste der Anschriften und/oder e-mail-Adressen der angeschlossenen nationalen Rottweiler-Klubs zugehen lassen.
Die Einladung wird in englischer und deutscher Sprache und eventuell der Sprache der Adressaten ausgesprochen und wird das Datum des Meldeschlusses beinhalten. Meldungen, die nach diesem Datum eingehen, können ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.
Die Einladungen müssen auch spezielle Anforderungen des ausrichtenden Landes enthalten: Zum Beispiel obligatorische Versicherung, nationale Gesetze über das Halten und Führen von Hunden (Beispiel: Maulkorbzwang), usw.
Der Ausrichter wird sein Bestes tun, den Teilnehmern und Besuchern bei der Findung von entsprechenden Unterkünften behilflich zu sein. Es ist wünschenswert, die Teilnehmern in einem Hotel oder jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft unterzubringen. Der Ausrichter wird die Mitgliedsländer und besonders die gemeldeten Teams auf dem jeweils aktuellen Stand der Vorbereitungen halten.
Obwohl kein Muss, so wäre doch eine Website bezüglich der Meisterschaft zu begrüßen, um alle interessierten Rottweilerfreunde auf dem laufenden zu halten. 

3. Die Teilnehmer 

Jedes Mitgliedsland kann eine Mannschaft von maximal 5 Teilnehmern melden. Ein Teilnehmer darf nur einen Hund an der Veranstaltung führen. Es können nur Teilnehmer aus IRF-Mitgliedsländern starten.
Die Kriterien, nach welchen ein Hundeführer zur Meisterschaft gemeldet wird, liegt bei jedem einzelnen Land selbst.
Allerdings können nur solche Teilnehmer gemeldet werden, die dieselbe Nationalität wie das Land des Mitglieds-Clubs besitzen oder zumindest ihren Hauptwohnsitz in diesem Land haben; in Ausnahmefällen berechtigt auch ein nachgewiesenes spezielles Verhältnis zu dem Land oder dem nationalen Mitglieds-Club zur Meldung.
Sollte der Sieger des individuellen Wettkampfes nicht zur gemeldeten Mannschaft des nationalen Verbandes im Folgejahr gehören, hat er das Recht, seinen Titel als Einzelwettkämpfer zu verteidigen. In diesem Fall werden seine Ergebnisse nicht in die Mannschaftswertung fließen.
Jedes Mitgliedsland hat das Recht, zwei Reserve-Teilnehmer zu melden. Ihre Namen müssen im Katalog aufgeführt sein. Sollte es einem Teilnehmer der gemeldeten Mannschaft nicht möglich sein, an dem Wettkampf teilzunehmen, dann wird es nur einem als Reserve gemeldeten Teilnehmer erlaubt, an seine Stelle zu treten.
Es können nur Hunde teilnehmen, die bereits erfolgreich die IPO III oder VPG III abgelegt haben und die eine Ahnentafel besitzen.
Teilnehmer sollen zu jeder Zeit ein gutes Benehmen und Fairness beweisen. Sie werden an der Veranstaltung in Sportkleidung und ohne stimulierende Gegenstände teilnehmen. 

4. Meldegebühr 

Die Höhe der Meldegebühr wird vom Ausrichter festgelegt. Es ist jedoch dem IFR-Vorstand vorbehalten, eine maximale Höhe zu bestimmen. 

5. Katalog 

Der Ausrichter sorgt dafür, dass ein Katalog erstellt wird in dem folgendes veröffentlicht ist: Name und Anschrift des Hundeführers, Name und Anschrift des Eigentümers für den Fall, dass Führer und Eigentümer nicht identisch sind, Name, Zuchtbuchnummer, Täto-Nummer oder Chip-Nummer und die Namen der Eltern des Hundes.
Die Namen der entsprechenden Mannschaftsführer sind ebenfalls im Katalog aufzuführen. Die Mannschaftsführer sind die Vertreter ihres nationalen Teams. Sie sind die einzigen kompetenten Ansprechpartner für die Dialoge zwischen den Teams und/oder dem Ausrichter.
Alle Teilnehmer erhalten ein Gratis-Exemplar des Kataloges. Es ist dem Ausrichter freigestellt, weitere Kataloge zu verkaufen. Der Ausrichter wird dafür sorgen, dass Kataloge in genügender Menge vorhanden sind.
Der Katalog wird den vollen Wortlaut der Abschnitte 19 und 22 dieser Bestimmungen beinhalten.
Der Katalog wird ebenfalls das Programm der gesamten Veranstaltung wiedergeben, einschließlich des Zeitablaufes für die Prüfung und eine Ergebnis-Tabelle, die Namen der Richter, des Prüfungsleiters, der Fährtenleger, des Prüfungsleiters in der Fährte, der Helfer und des Prüfungs-Sekretär.
Es ist dem Ausrichter freigestellt, gesponserte oder bezahlte Werbung in den Katalog zu bringen soweit diese Werbung nicht geschmacklos oder für die IFR und ihre Ziele schädlich ist. 

6. Ergebnis-Tafel 

Alle Ergebnisse werden so schnell wie möglich und gut leserlich auf einer Ergebnis-Tafel veröffentlicht. 

7. Prüfungsleiter 

Der Ausrichter wird den Prüfungsleiter benennen, der für folgendes verantwortlich ist:
Technischen Ablauf der Prüfung
. Auswahl und Management eines entsprechend großen Prüfungsgeländes mit der notwendigen Ausstattung (6-mm-Pistole, Verstecke, Bringhölzer, Meterhürde, Kletterwand usw.), die Benennung, Anwesenheit und Mitarbeit von genügend Helfern wie Prüfungsleiter in der Fährte, Fährtenleger, Helfer, Prüfungs-Sekretär, Personen für die Gruppe, Lotsen für die Teilnehmer zum und vom Fährtengelände usw.
. Die Vorbereitung der Prüfungsunterlagen (Richterbuch) für den Richter
. Das Eintragen der Ergebnisse auf der Ergebnis-Tafel und die Eintragung der Reihenfolge der Endergebnisse
. Das Vorhandensein der gültigen IPO-Bestimmungen, zumindest in der offiziellen deutschen Version, besser auch noch die englische Übersetzung.
Mit Ausnahme von Fragen, die das Fährten betrifft, ist der Prüfungsleiter die Kontaktperson für die Mannschaftsführer in allen Angelegenheiten, die den Prüfungsablauf betreffen. Aus diesem Grunde erhalten die Mannschaftsführer die Telefon-Nummer des Prüfungsleiters, unter der er erreicht werden kann. 

8. Prüfungs-Sekretär 

Der Prüfungs-Sekretär wird die Leistungskarten aller Teilnehmer einsammeln und die Ergebnisse so schnell wie möglich eintragen.
Die Leistungskarten aller Hunde müssen vorgelegt und dem Sekretär vor der Auslosung ausgehändigt werden. Es darf kein Hundeführer an der Auslosung teilnehmen, der die Leistungskarte nicht abgegeben hat. 

9. Prüfungsplatz 

Unterordnung und Schutzdienst werden auf dem selben Platz ausgetragen. Der Platz muss zu jeder Zeit sauber, kurz gemäht und von guter Qualität sein.
Sämtliche Geräte (Meterhürde, Kletterhürde, Bringhölzer....) müssen von guter Qualität und in guter Verfassung sein. Die Kletterhürde muss gänzlich mit rutschsicherem Material bestückt sein.
Alle Geräte werden vor Beginn des Schutzdienstes vom Platz entfernt, damit die Arbeit der Hunde nicht behindert wird. Die Verstecke, egal aus welchem Material, werden während der Unterordnung auf dem Platz verbleiben.
Für die Auswahl des Austragungsplatzes, bevorzugt würde ein Stadion, muss folgendes beachtet werden:
. Zuschauern muss ungehinderter Blick auf die Prüfung gewährt werden, ohne dass sie die Teilnehmer behindern
. Genügend Parkmöglichkeiten müssen vorhanden sein
. Für die Teilnehmer müssen Parkplätze reserviert bleiben, damit sie schnell und einfach den Austragungsplatz erreichen und ihre Autos und Hunde sicher untergebracht sind
. Vorkehrungen sind zu treffen, damit den Teilnehmern und Gästen Essen und Trinken käuflich angeboten werden kann
. Möglichkeiten sind zu schaffen, dass Richter und Mitarbeiter essen und trinken, sich erfrischen oder ausruhen können
. Helfer müssen ihre Kleidung wechseln und duschen (sich waschen) können
. Dass Toiletten und sanitäre Einrichtungen vorhanden sind
. Dass ein Löseplatz für die Hunde eingerichtet ist
. Dass Hotels und/oder Camping-Möglichkeiten innerhalb einer angemessenen Entfernung vorhanden sind
. Dass eine angemessene Beschallung (Lautsprecheranlage mit Mikrofon) für die Richter und Organisatoren vorhanden ist.
Der Prüfungsplatz muss für alle Teilnehmer neutral bleiben. Training auf diesem Platz vor und nach der offiziellen Trainingsmöglichkeit sind streng verboten und führen zum Ausschluss an der Veranstaltung.
Falls das Rote Kreuz oder ähnliche medizinische Versorgungseinrichtungen während der Veranstaltung nicht vor Ort sind, ist dafür zu sorgen, dass zumindest Ausrüstung für Erste Hilfe und für weitere Maßnahmen alle erforderlichen Notruf-Nummern vorhanden sind. 

10. Fährtengelände 

Das Fährtengelände muss nicht identisch sein, jedoch von ähnlicher Struktur (Gras, Ackerboden, eingesäter Boden), so dass alle Teilnehmer gleiche Chancen haben. Hindernisse wie kleine Gräben, Löcher usw. können nicht ausgeschlossen werden, dürfen jedoch nicht die Arbeit der Hunde ernsthaft beeinträchtigen.
Die Beschaffenheit des Fährtengeländes wird zum Zeitpunkt der Einladung allen Mitgliedsländern bekannt gegeben. Falls die Veranstaltung auf einer Website angekündigt wird, so sollten auch Fotos vom Fährtengelände dort veröffentlicht werden.
Mindestens drei erfahrene Fährtenleger müssen vorhanden sein. 

11. Zeitplan 

Der Ausrichter erstellt einen Zeitplan, so dass jeder Teilnehmer den Tag und die Uhrzeit weiß, wann er zur Fährte, zur Unterordnung und zum Schutzdienst erscheinen muss. Bei der Erstellung des Zeitplanes wird der Prüfungsleiter darauf achten, dass zwischen den einzelnen Disziplinen den Teilnehmern genügend und gleich viel Zeit gegeben wird (ein Zeitfenster von 2 Stunden wäre ideal, jedoch nicht Bedingung).
Die Hunde werden ihre Unterordnung und den Schutzdienst an einem Tag zeigen (die Reihenfolge kann unterschiedlich sein) und die Fährtenarbeit an einem anderen Tag. Unterordnung und Schutzarbeit werden in Gruppen von 4, maximal 6 Hundeführern mit Hund, ausgetragen.
Hündinnen in Hitze können teilnehmen, werden jedoch Unterordnung und Schutzarbeit verrichten, nachdem alle anderen Teilnehmer ihre Übungen beendet haben. Diesen Hündinnen wird eine Pause von 10 Minuten zwischen Unterordnung und Schutzarbeit gewährt. 

12. Übungsstunden 

Der Prüfungsplatz muss für alle Teilnehmer neutral bleiben. Training auf diesem Platz vor und nach der offiziellen Trainingsmöglichkeit sind streng verboten und führen zum Ausschluss an der Veranstaltung.
Am Tag vor der Prüfung wird allen Teilnehmern (ausgenommen Hündinnen in Hitze) Gelegenheit gegeben, auf dem Austragungsplatz zu trainieren.
Die Übungszeit wird vom Prüfungsleiter für alle Teilnehmer gleich festgelegt. Ein Zeitplan für diese Übungsstunde wird vom Prüfungsleiter den Mannschaftsführern übergeben und der Ausrichter wird dafür Sorge tragen, dass dieser Zeitplan streng eingehalten wird. Der Übungsplatz wird komplett mit allen Geräten und Markierungen ausgestattet sein, jedoch ohne die Helfer für die Schutzarbeit.
Sollte eine Mannschaft früh genug die Hilfe eines Helfers erfragen, so wird der Ausrichter dafür Sorge tragen, dass ein Helfer zur Verfügung steht (jedoch keiner der Helfer, die am Prüfungstag amtieren).
Vor dem Prüfungstag muss jedem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben werden, eine dem Prüfungstag ähnliche Fährtenstruktur abzusuchen. Die Möglichkeit, dass dieses oder einige dieser Übungsfelder nicht groß genug sind, um Fährten von 600 Schritten zu legen, ist kein Grund zur Reklamation. Der Ausrichter gibt sein Bestes, um adäquate Flächen zur Verfügung zu stellen. 

13. Markierungen auf dem Prüfungsplatz 

Der Prüfungsleiter wird dafür Sorge tragen, dass die Platzierung für alle Gegenstände (Kletterwand, Meterhürde, Halter für die Bringhölzer) markiert wird, so dass sie jeweils genau am gleichen Platz wieder eingesetzt werden können.
Er wird dafür Sorge tragen, dass alle Markierungen klar sichtbar auf dem Feld in weißer Farbe oder Kreide erscheinen, und zwar
o Startplatz für die Übung der Leinenführigkeit
o Markierung eines Punktes 5 Schritte vom Versteck entfernt, wo sich der Helfer während
der Suche nach dem Helfer versteckt
o Markierung eines Punktes, von dem der Helfer die Flucht antritt und den Punkt (oder Linie)
wo der Hund abgelegt wird. Diese Markierungen werden wie folgt aussehen:
o Markierung des Platzes, wo Führer und Hund den Überfall erwarten und 60 Schritte davon
entfernt eine Markierung, die der Helfer erreicht haben muss, bevor der Richter das Zeichen
gibt, dass der Hund auf den Angriff reagiert
Es bleibt unwiderrufliche Entscheidung des Richters, ob in 20 Schritten Entfernung von dem Punkt, an dem der Helfer seine Fluchtversuch beginnt, eine Markierung angebracht wird. 

14. Veterinär-Kontrolle 

Vor der Prüfung, jedoch spätestens vor der Auslosung der Startreihenfolge, werden alle Hunde der tierärztlichen Kontrolle zugeführt. Hunde, die in keiner guten Verfassung sind oder Anzeichen einer Krankheit zeigen, dürfen nicht teilnehmen. Hündinnen in Hitze wird die Teilnahme erlaubt, jedoch werden sie von anderen Hunden isoliert gehalten, bis sie ihre Unterordnung und die Schutzarbeit beginnen. Zu jeder Zeit wird ein Tierarzt zugegen oder mindestens in Rufbereitschaft und schnell verfügbar sein. 

15. Helfer 

Es ist dem Ausrichter überlassen die Helfer für die Schutzarbeit zu bestimmen. Dies geschieht auf der Basis deren Kenntnisse der Abläufe, Erfahrung, Gesundheit und körperlicher (physischer) Verfassung. Es müssen mindestens 2 Helfer und ein Reserve-Helfer zur Verfügung stehen.
Sie haben volle Schutzkleidung zu tragen, einen weichen Stock und einen Beißärmel, wie von der FCI vorgeschrieben, und werden keine Kleidung tragen, die den Hund ablenken oder irreführen.
Es ist dem Richter der Abteilung C überlassen einen Helfer gegen den Ersatzhelfer zu tauschen, wenn er ihn ungeeignet für die Schutzarbeit hält.
Der Ausrichter appelliert an die Sportlichkeit der Helfer in dem Sinn, dass sie unmittelbar vor der Prüfung an keiner Übungsstunde mit den Teilnehmern trainieren.
 
16. Prüfungsleiter in der Fährte 

Der Prüfungsleiter wird einen Prüfungsleiter für die Fährte benennen, welcher
o In der Auswahl des Fährtengeländes behilflich ist,
o hilft, den Fährtenplan zu erstellen,
o die Fährtenleger instruiert und dafür sorgt, dass sie die Gegenstände zur Hand haben,
o die Art der Gegenstände bestimmt und in welcher Reihenfolge sie auf der Fährte abgelegt werden,
o dafür Sorge trägt, dass die Gegenstände und Fährten nummeriert sind,
o das Legen der Fährten beaufsichtigt und wenn nötig entscheidet, dass eine neue Fährte gelegt wird, wenn die erste wegen äußerer Einflüsse nicht länger genutzt werden kann oder er wird den Richter bitten, entsprechend zu verfahren
Der Prüfungsleiter der Fährte ist die Kontaktperson für die Mannschaftsführer für alle Angelegenheiten, die den Fährtenteil der Prüfung betreffen. 

17. Besprechungen 

Vor Beginn der Prüfung wird eine Besprechung stattfinden, an der das/die anwesende/n Vorstandsmitglied/er der IFR, die amtierenden Richter, der Gesamt-Prüfungsleiter, der Prüfungsleiter der Fährte und die Vertreter des Ausrichters teilnehmen.
Danach wird eine Besprechung zwischen den vorgenannten Personen und den Mannschaftsführern stattfinden, worin der Ablauf der Prüfung mit den Richtern besprochen werden kann und die Gegenstände für die Fährte gezeigt werden.
Danach wird die öffentliche Auslosung der Startnummern stattfinden und sofort danach wird der Zeitplan offiziell angekündigt. Die Ziehung findet in alphabetischer Reihenfolge statt (basierend auf dem ersten Buchstaben des Landes der Mannschaft). Der Ausrichter zieht das letzte Los.
Vor, während oder nach der Besprechung mit den Mannschaftsführern wird auf dem Prüfungsgelände unter Aufsicht der Richter ein Probedurchgang in der Unterordnung und in der Abteilung C vorgeführt werden, damit alle Beteiligten den Ablauf wissen. Die Arbeit in Abteilung C wird mit den offiziell nominierten Schutzdiensthelfern stattfinden. Die Führer und Hunde für die Probedurchgänge sind vom Ausrichter einzuladen und zu stellen. 

18. Siegerehrung 

Während der Veranstaltung und während der Siegerehrung müssen Flaggen von allen teilnehmenden Ländern vorhanden sein. Der Ausrichter wird auch dafür Sorge tragen, dass von allen teilnehmenden Ländern die Nationalhymne zur Verfügung steht.
Der Ausrichter wird dafür Sorge tragen, dass Preise zur Verfügung stehen für:
. die besten drei Teilnehmer in der Einzelwertung
. die besten drei in der Mannschaftswertung,
. für die Hunde mit der besten Bewertung in der Fährte, Unterordnung und Abteilung C,
. eine Erinnerungsgabe für jeden Teilnehmer,
. eine Erinnerungsgabe für die Richter und andere Mitarbeiter.
Die IFR wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Zuschuss zu den Preisen anbieten.
Während der Siegerehrung werden zunächst die Einzelergebnisse bekannt gegeben und danach die Ergebnisse der Mannschaftswertung.
Die Nationalhymnen der Einzelsieger und der erstplatzierten Mannschaft werden während der Siegerehrung gespielt. 

19. Titel 

Mannschaftswertung:
Die Mannschaften, welche die Höchstpunktzahl erreicht haben, werden mit dem ersten, zweiten oder dritten Platz ausgezeichnet. Die Mannschaftswertung ist das Mittel der Gesamteinzelwertungen von nicht mehr als drei Teilnehmern des nationalen Verbandes, die in allen drei Prüfungsstufen (Fährte, Unterordnung und Schutzdienst) teilgenommen haben.
Um in die Mannschaftswertung zu kommen, können nur Punkte von Teammitgliedern berücksichtigt werden, welche die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
Bei Gleichstand werden die höchsten in Abteilung C erreichten Punkte derjenigen Mannschaftsmitglieder gewertet, deren Gesamtergebnisse in die Mannschaftswertung
eingehen. Falls ein weiterer Gleichstand erzielt wird, werden auch noch die erreichten Punkte in Abteilung B zu Hilfe genommen.
Beste Einzelbewertung: IFR Weltmeister
Einzelteilnehmer, die die höchste Punktzahl aus Fährte, Unterordnung und Schutzdienst erreichten, werden mit dem ersten, zweiten oder dritten Platz ausgezeichnet. Der Titel „IFR-Weltmeister“ wird dem Einzelteilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl verliehen.
Eine Mindestbewertung von 70 Punkten in der Fährte, 70 Punkten in der Unterordnung und 70 Punkten in der Schutzarbeit sind Voraussetzung für eine Wertung.
Bei Punktgleichstand werden zunächst die Punktzahlen im Schutzdienst herangezogen. Falls auch diese Punktzahlen gleich sind, wird die Entscheidung nach der höheren Punktzahl in der Unterordnung getroffen.
Beste Einzelfährte
Muss die Mindestpunktzahl von 70 oder besser höher in der Fährte erreicht haben.
Die drei höchsten Einzelbewertungen in der Fährte werden mit dem ersten, zweiten oder dritten Platz ausgezeichnet. Die Erreichung der Mindestpunktzahl in den Abteilungen Schutzdienst und Unterordnung ist erforderlich.
Bei Punktegleichheit wird sich die Reihenfolge nach der Höhe der erreichten Punkte im Schutzdienst richten, falls da auch Punktegleichheit herrscht, werden die Ergebnisse der Unterordnung hinzugezogen.
Beste Einzelunterordnung
Muss die Mindestpunktzahl von 70 oder besser höher in der Unterordnung erreicht haben.
Die drei höchsten Einzelbewertungen in der Unerordnung werden mit dem ersten, zweiten oder dritten Platz ausgezeichnet. Die Erreichung der Mindestpunktzahl in den Abteilungen Schutzdienst und Fährte ist erforderlich.
Bei Punktegleichheit wird die sich die Reihenfolge nach der Höhe der erreichten Punkte im Schutzdienst richten, falls da auch Punktegleichheit herrscht, werden die Ergebnisse der Fährtenarbeit hinzugezogen.
Beste Arbeit im Schutzdienst
Muss die Mindestpunktzahl von 70 oder besser höher im Schutzdienst erreicht haben.
Die drei höchsten Einzelbewertungen im Schutzdienst werden mit dem ersten, zweiten oder dritten Platz ausgezeichnet. Die Erreichung der Mindestpunktzahl in den Abteilungen Fährte und Unterordnung ist erforderlich.
Bei Punktegleichheit wird die sich die Reihenfolge nach der Höhe der erreichten Punkte in der Unterordnung richten, falls da auch Punktegleichheit herrscht, werden die Ergebnisse der Fährte hinzugezogen. 

20. Richter 

Der Ausrichter wird dem IFR-Vorstand die Namen von drei Richtern mitteilen, von denen vorzugsweise einer, jedoch maximal zwei Richter aus dem Land des ausrichtenden Clubs kommen. Nach der Zustimmung des IFR-Vorstandes werden
diese Richter vom Ausrichter eingeladen. Eine Kopie der Einladung und eine Kopie der Zusage der Richter wird an das Sekretariat der IFR geschickt.
Alle Kosten der Richter wie Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung werden vom Ausrichter getragen.
Sollte ein Richter der englischen Sprache nicht mächtig sein, so sorgt der Ausrichter für einen entsprechenden Übersetzer.
Die Entscheidung des Richters ist endgültig und kann nicht angefochten werden (siehe jedoch auch Art. 22) 

21. Identitäts-Kontrolle 

Die Kontrolle der Täto-Nummer und/oder des Microchips ist Teil der Wesenskontrolle, und der Ausrichter trägt dafür Sorge, dass ein Microchip-Lesegerät am Fährtengelände für den Richter zur Verfügung steht. Sollte der Apparat den Microchip nicht finden oder lesen, obwohl seine Funktion in Ordnung ist, liegt es in der Verantwortung des Hundeführers, die Identität des Hundes nachzuweisen, indem er ein Gerät zur Verfügung stellt, mit dem der Chip gefunden und gelesen werden kann. Im Falle eine Tätowierung und/oder Chip nicht gefunden werden kann oder gänzlich unleserlich ist, kann der Hund von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Ausrichter kann zu jeder Zeit den Nachweis der Identität eines Hundes verlangen. Falls der Hund nicht mittels Mikrochip oder Tätowierung im Ohr, sondern nur mit einer Tätowierung irgendwo (Bauch oder innerer Oberschenkel), identifiziert werden kann, kann der Teilnehmer den Ausrichter bitten, die Kontrolle aufzuschieben, bis er die Übung, die er gerade beginnen will, beendet hat. 

22. Reklamationen 

Die Entscheidungen der Richter sind endgültig und unanfechtbar. Reklamationen sind nur möglich, wenn die bestehenden Richtlinien nicht eingehalten wurden und/oder gegen die Richtlinien der IPO verstoßen wurde, einschließlich unsportlichen Verhaltens.
Beschwerden können nur in schriftlicher Form beim Prüfungs-Sekretär, spätestens vor dem Beginn der Siegerehrung und vor der offiziellen Verkündung der Endresultate eingereicht werden. Sie werden öffentlich zwischen den anwesenden IFR-Vorstandsmitgliedern (die aber lediglich beratende Funktion haben), den drei Richtern und dem Prüfungsleiter (und dem Prüfungsleiter in der Fährte, falls sich die Reklamation auf Fährtenarbeit bezieht), behandelt werden.
Beschwerden jedoch, die sich lediglich auf diese Ausführungsbestimmungen beziehen und keinen möglichen Verstoß gegen die IPO-Bestimmungen betreffen, werden von den anwesenden IFR-Vorstandsmitgliedern alleine entschieden.
Derselbe Vorstand kann in allen die Weltmeisterschaft betreffenden Belangen entscheiden, die nicht in diesen und/oder den IPO-Bestimmungen enthalten sind.
In jedem Fall ist seine Entscheidung endgültig und unanfechtbar. 

23. Versicherung 

Der Ausrichter wird sicherstellen, dass er eine Versicherung abgeschlossen hat, die all seine Mitarbeiter, Richter, Fährenleger und Helfer einschließt. Die IFR kann in keiner Weise für eventuelle Unfälle und Beschädigungen verantwortlich gemacht werden. Jeder Teilnehmer ist verantwortlich für Schäden, die durch seinen Hund verursacht wurden, und der Ausrichter hat das Recht, vom Hundeführer den Beweis zu verlangen, dass eventuelle Schäden an Dritten von seiner Versicherung abgedeckt sind. 

24. Kosten / Einnahmen / Verantwortlichkeiten 

Alle Kosten, Einnahmen und alle Verantwortlichkeiten jedweder Art betreffend die Organisation der Weltmeisterschaft liegen beim ausrichtenden Club. Die IFR wird einen limitierten Betrag für die Ehrenpreise nach ihren Möglichkeiten beisteuern

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